Fotos, Video- und Tonaufnahmen an der Schule Manuel
Die Schule Manuel hält sich an die Vorgaben, festgehalten im Dokument "Datenschutz in den Volksschulen des Kantons Bern, Leitfaden (Nachschlagewerk)" Kapitel 4.1.6 «Fotos, Video- und Tonaufnahmen in der Volksschule».
Fotos, Video- und Tonaufnahmen im Unterricht (soweit darauf überhaupt Personen zu sehen sind) stellen eine Datenerhebung im Sinne des Datenschutzgesetzes dar. Sie sind nicht untersagt, es gilt allerdings ein paar Regeln zu beachten. Auch sie sollten sich am gesetzlichen Auftrag der Volksschule orientieren und sich an pädagogischen Zielen ausrichten. Es ist wichtig, die Schülerinnen und Schüler auf ihre Rechte aufmerksam zu machen und die Einwilligung der Erziehungsberechtigten einzuholen. Soweit es sich um kleine Projekte mit kleinem Verbreitungskreis der Aufnahmen handelt, darf auf eine stillschweigende Einwilligung der Eltern geschlossen werden (z.B. Aufnahme eines Vortrags zur Analyse während des Unterrichts oder bei Fotos für die Schülerzeitung; beachte aber hierzu p11 und p12). Bei grossen Projekten sollten die Eltern vorgängig informiert werden (z.B. bei einem beabsichtigten Film über die Klasse in einer Landschulwoche), um ihnen die Möglichkeit zu geben, sich gegen solche Aufnahmen auszusprechen. Falls Bilder veröffentlicht werden, achtet die Schule Manuel darauf, dass die Schülerinnen und Schüler nicht erkannt werden können. Aufnahmen seitens der Eltern oder von Schülerinnnen und Schülern untereinander sind eine privatrechtliche Angelegenheit. Alle Beteiligten sind angehalten, mit Aufnahmen sorgfältig umzugehen.